Klimabonus, Wohnbonus, Heizkostenzuschuss und noch vieles mehr. Wie viel Geld du im Oktober noch aufs Konto kriegst – "Heute" liefert die Übersicht.
Das Sparschwein freut sich – im Oktober gibt's gleich mehrere Bonus-Zahlungen.
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Bei der Vielzahl an Bonuszahlungen und Zuschüssen als Entlastung gegen die Teuerung verliert man mittlerweile rasch den Überblick. Der Klimabonus wurde bzw. wird gerade ausbezahlt – doch damit ist noch lange nicht Schluss. "Heute" verrät, wer sich im Oktober noch über weitere Bonus-Zahlungen freuen darf.
Der "Wiener Wohnbonus" wird in den kommenden Wochen weiter ausbezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro oder Mehrpersonen-Haushalte mit einem maximalen Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro sind bzw. waren anspruchsberechtigt. Der Bonus beträgt 200 Euro pro Adresse.
Für die "Wiener Wohnunterstützungspauschale" ist keine Anmeldung nötig. Zielgruppe sind Beziehende der Wiener Mindestsicherung, Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Wohnbeihilfen sowie Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen. In Summe sind in etwa 245.000 Wiener davon betroffen. Ab Anfang Oktober werden die 200 Euro pro Person automatisch an Anspruchsberechtigte überwiesen.
Ein Zuckerl für Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, wird in Niederösterreich ausgeschüttet. Der "NÖ Pflege- und Betreuungsscheck" unterstützt einerseits die pflegebedürftigen Menschen und andererseits die Angehörigen mit einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause mit 1.000 Euro. Bis zu 47.000 Menschen profitieren. Die Antragsstellung ist HIER möglich.
Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich www.noe.gv.at beantragt werden. Entlastet werden soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
In Oberösterreich folgt auf den Energiekostenbonus jetzt der Energiekostenzuschuss. Seit Montag werden an alle Haushalte, die den zuvor erwähnten Bonus erhalten haben, automatisch 200 Euro ausbezahlt. Wer ihn noch nicht beantragt hat, hat noch bis 30. November Zeit, dies nachzuholen.
Berechtigt sind Einzelhaushalte mit nicht mehr als 27.000 Euro oder Mehrpersonenhaushalte mit bis zu 65.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen. Neu: Der Bezieherkreis wird um alle Wohnbeihilfenbezieher ausgeweitet.
Förderung für Häuslbauer
Eine neue Förderung erhalten auch Häuslbauer in Oberösterreich. Um mehr finanzielle Sicherheit und eine bessere Planbarkeit bei der Finanzierung des Eigenheims zu ermöglichen, hat das Land gemeinsam mit der HYPO Oberösterreich diese erarbeitet. Unterm Strich gilt eine 20-jährige Fixverzinsung von 2,95 Prozent. Die Initiative ist zeitlich befristet und gilt für Anträge zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024.
Eine neue Förderung erhalten Häuslbauer in Oberösterreich.
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In der Steiermark wird ein neuer Wohn-Bonus für Menschen im sozialen Wohnbau ab Oktober automatisch wirksam. Dieser wird von der Miete abgezogen und soll damit niedrige Einkommen gegen die teils massiven Mietsteigerungen entlasten. Durch den Bonus wird der Förderbetrag für Wohnungen der Bauprogramme 2015 bis 2023 erhöht und somit die Nettomiete abgesenkt.
Betroffen sind laut Land Steiermark rund 20.000 Steirer. Diese Maßnahme ist derzeit bis 31. Dezember 2024 befristet. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Noch bis 31. Oktober kannst du um den sogenannten "Tirol-Zuschuss" ansuchen. Dieser setzt sich aus dem Heizkostenzuschuss von 250 Euro und einem Wohnkostenzuschuss, der sich an der Höhe des Einkommens berechnet, zusammen. So erhält man in der ersten Stufe 350 Euro als Ein-Personen-Haushalt und 450 Euro als Zwei-Personen-Haushalt. Pro weiterem Bewohner steigt der Betrag abermals um 100 Euro an.
Ebenfalls bis Monatsende können Tiroler Haushalte noch einen Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen von bis zu 500 Euro beantragen. Der Pauschalbetrag ist abhängig von der Haushaltsgröße. So erhalten Haushalte bis drei Personen 300 Euro, sofern die bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus überwiegend mit einer Wärmepumpe beheizt wird. Bei Elektro-Heizungen liegt der Betrag für bis zu drei Personen bei 450 Euro. Ab vier Personen beträgt der Zuschuss 350 Euro bei Wärmepumpen und 500 Euro bei Stromheizungen.
Voraussetzung ist neben der überwiegenden Beheizung mit Wärmepumpe oder Elektro-Heizung auch die Einkommenshöhe. So darf bei einem Ein-Personen-Haushalt das Netto-Jahreseinkommen 2022 den Betrag von 43.200 Euro nicht übersteigen, bei Zwei-Personen-Haushalten sind es 72.000 Euro. Pro weiterem Haushaltsmitglied steigt die Grenze um 5.400 Euro an. Ein Antrag kann auf tirol.gv.at gestellt werden.
Um die finanziellen Mehrbelastungen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, hat die Salzburger Landesregierung bereits im Frühjahr den Heizkostenbonus von 300 auf 600 Euro erhöht, auch die Einkommensgrenze wurde angehoben. Eigentlich war die Frist, um sich dafür anzumelden, bereits abgelaufen. Doch der Heizkostenzuschuss geht in die Verlängerung, die Antragsfrist wurde bis 31.Oktober erweitert.
Viele Österreicher überlegen sich zweimal, wie stark sie in diesem Herbst und Winter heizen werden.
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Anspruch darauf haben Personen, die in Salzburg ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben und deren Netto-Einkommen unter 1.300 Euro liegt. Für Verheiratete oder Menschen, die mit Partnerin oder Partner in einem Haushalt zusammenleben, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 1.700 Euro; für jedes Kind im gemeinsamen Haushalt um jeweils weitere 360 Euro. Jede zusätzliche erwachsene Person im Haushalt und auch Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, erhöhen die Grenze um jeweils 580 Euro.
Um die Unterstützung in der Höhe von 300 Euro kann noch bis 30. November angesucht werden. Die Einkommensgrenzen (netto, ohne Sonderzahlungen, ohne Zahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Kinderbeihilfe, Wohnbeihilfe etc.) für den "Kärnten-Bonus" betragen für Alleinstehende 1.600 Euro und für Haushalte mit zwei volljährigen Personen 2.400 Euro; der Zuschlag für jede weitere Person beträgt 400 Euro. Bei Alleinerziehenden beträgt der Zuschlag für jedes Kind 700 Euro.
Anträge können online oder über die Wohnsitzgemeinde eingebracht werden.
Auch der Heizkostenzuschuss kann in Kärnten ab sofort wieder bei der Hauptwohnsitzgemeinde angesucht werden. Der große Heizzuschuss plus Energiebonus beträgt nunmehr 280 Euro, mit dem kleinen Heizzuschuss plus Energiebonus erhalten Anspruchsberechtigte 210 Euro.
Die Einkommensgrenzen wurden weiter angehoben. Für den großen Heizzuschuss für Alleinstehende auf 1.160 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte auf 1.680 Euro netto. Beim kleinen Heizzuschuss für Alleinstehende bei 1.360 Euro netto, für Zwei-Personen-Haushalte bei 1.880 Euro netto. Für jede weitere Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, wird ein Zuschlag von 310 Euro bei den Einkommensgrenzen berücksichtigt (gilt sowohl für den kleinen als auch für den großen Zuschuss). Alle Infos gibt’s auf der Homepage des Landes auf www.ktn.gv.at.
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Author: Richard Rogers
Last Updated: 1703858881
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